UNSERE LEISTUNGEN


Ambulante Hilfen, Schulbegleitungen und Kita-Assistenzen


Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Fachkräfte.

Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.

 

Ambulante Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB VIII
Schulbegleitungen gem. § 35a SGB VIII

Kita-Assistenzen gem. §§ 79, 90 und 99 SGB IX
 
IJN arbeitet mit einem Konzept, welches eine breit angelegte, systematische und integrale Jugendhilfe mit einem ganzheitlichen Verständnis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen vorsieht. Das Ziel ist es, Jugendlichen gezielte Hilfen und Entfaltungsmöglichkeiten in verschiedenen Lebensbereichen zu bieten, welche durch die integrale Arbeitsweise verbunden und integriert werden.
 
Die Integrale Jugendhilfe Neuraum steht für systematische und qualifizierte Betreuung/Beratung sowie Hilfeleistung, die auf jede Person und Familie individuell abgestimmt ist. Unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklungsstadien entwickeln wir vorab eine differenzierte pädagogische Diagnostik und Interventionsvorschläge gemeinsam im Team.
 
Die Hilfeleistungen erbringen wir orientiert an den Bedürfnissen und Zielsetzungen unserer Kunden unter Einsatz von kompetentem Personal und unter Anwendung empirisch bewährter Methoden.


Ambulante Jugendhilfen sind Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die zu Hause oder im direkten Lebensumfeld stattfinden. Sie gehören zur Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Deutschland.


Ziele der ambulanten Jugendhilfe


  • Stärkung der Familie: Hilfe bei Erziehungsfragen und Konflikten.
  • Förderung des Kindeswohls: Sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in einem sicheren und fördernden Umfeld aufwachsen.
  • Vermeidung von Fremdunterbringung: Unterstützung, damit Kinder möglichst in ihrer Familie bleiben können.
  • Hilfe in Krisen: Begleitung bei akuten Problemen wie Trennung, Gewalt oder Vernachlässigung.


Wie bekommt man diese Hilfe?


  • Antrag beim Jugendamt.
  • Meist nach einem Hilfegespräch und einer Bedarfsfeststellung.
  • Die Hilfe ist kostenfrei für die Familie.


Wer führt die Hilfe durch?


  • SozialpädagogInnen oder Fachkräfte der Jugendhilfe.
  • Sie arbeiten eng mit der Familie und dem Jugendamt zusammen.


Wann ist das sinnvoll?


  • Bei Erziehungsproblemen, Schulschwierigkeiten, Konflikten in der Familie.
  • Wenn Überforderung oder Krisen bestehen.
  • Wenn das Kindeswohl gefährdet sein könnte.


Wer bezahlt das?


  • Die Kosten übernimmt das Jugendamt.
  • Für die Familie ist die Hilfe kostenfrei.
  • Finanzierung erfolgt über Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
  • Es gibt keine Eigenbeteiligung der Eltern.



Zu den ambulanten Hilfen von IJN e. V. zählen folgende Angebote:

  1. Flexible Hilfen gem. §§27 ff. SGB VIII
  2. Erziehungsbeistand gem. §30 SGB VIII
  3. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. §27 SGB VIII in Verbindung mit §35 SGB VIII
  4. Integralpädagogische, ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. §35a SGB VIII

Was ist eine Schulbegleitung?


Schulbegleitung (auch „Integrationshilfe“ genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, damit sie am Unterricht teilnehmen können. Sie gehört zu den Leistungen der Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe.


Ziele der Schulbegleitung


  • Teilhabe am Unterricht: Das Kind soll trotz Einschränkungen die Schule besuchen können.
  • Förderung der Selbstständigkeit: Hilfe nur so viel wie nötig, damit das Kind eigenständig wird.
  • Vermeidung von Ausgrenzung: Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben.


Wer bekommt Schulbegleitung?


  • Kinder mit Behinderungen (körperlich, geistig, seelisch).
  • Kinder mit Autismus, ADHS oder anderen besonderen Bedürfnissen.
  • Wenn ohne Hilfe ein Schulbesuch nicht möglich wäre.


Was macht eine Schulbegleitung?


  • Alltagsunterstützung: Hilfe beim Anziehen, Essen, Toilettengang (bei Bedarf).
  • Organisation: Struktur geben, Aufgaben erklären, Orientierung im Schulalltag.
  • Kommunikation: Vermitteln zwischen Kind, Lehrkräften und Mitschülern.
  • Keine Nachhilfe! → Sie ersetzt nicht den Unterricht, sondern unterstützt die Teilnahme.


Wer bezahlt das?


  • Je nach Bedarf über:
  • Eingliederungshilfe (Sozialamt) bei Behinderung.
  • Jugendhilfe (Jugendamt) bei seelischer Behinderung.
  • Für Eltern ist die Leistung kostenfrei.


Wie bekommt man Schulbegleitung?


  1. Antrag beim zuständigen Amt (Jugendamt oder Sozialamt).
  2. Gutachten (z. B. vom Arzt oder Psychologen).
  3. Entscheidung über den Umfang der Hilfe.


Wer führt die Begleitung durch?


  • Fachkräfte oder geschulte Assistenzkräfte.
  • Sie arbeiten eng mit Schule, Eltern und ggf. Therapeuten zusammen.


Rechtsgrundlagen


1. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung


  • § 112 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe an Bildung)
    → Regelt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, damit sie am Unterricht teilnehmen können.


  • § 90 ff. SGB IX (Eingliederungshilfe allgemein)
    → Grundsatz: Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt am Leben teilhaben.


2. Bei seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung


  • § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)
    → Zuständig ist das Juge
    ndamt, wenn die seelische Gesundheit beeinträchtigt ist und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist.

Was ist eine Kita-Assistenz?


Kita-Assistenz (auch „Integrationshilfe in der Kita“ genannt) ist eine individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf in einer Kindertagesstätte. Ziel ist, dass das Kind am Alltag in der Kita teilnehmen kann – trotz Einschränkungen.


Ziele der Kita-Assistenz


  • Teilhabe ermöglichen: Das Kind soll gleichberechtigt am Kita-Alltag teilnehmen.
  • Förderung der Entwicklung: Unterstützung bei Spielen, Lernen und sozialen Kontakten.
  • Entlastung der Fachkräfte: Damit die Gruppe gut funktioniert und das Kind nicht ausgeschlossen wird.


Wer bekommt Kita-Assistenz?


  • Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.
  • Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder besonderen Bedürfnissen (z. B. Autismus, ADHS).
  • Voraussetzung: Ohne Hilfe wäre die Teilnahme am Kita-Alltag nicht möglich.


Was macht eine Kita-Assistenz?


  • Alltagsunterstützung: Hilfe beim Essen, Anziehen, Toilettengang.
  • Struktur geben: Orientierung im Tagesablauf.
  • Förderung sozialer Kontakte: Begleitung beim Spielen und Interagieren.
  • Keine pädagogische Fachkraft: Sie ersetzt nicht die Erzieher:innen, sondern unterstützt individuell.


Wer bezahlt das?


  • Als Kostenträger ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig.
  • Je nach Grund über:
  • Eingliederungshilfe bei Behinderung (§ 112 SGB IX).
  • Jugendhilfe bei seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII).
  • Für Eltern ist die Leistung kostenfrei.


Wie bekommt man Kita-Assistenz?


  1. Antrag beim zuständigen Amt (Sozialamt oder Jugendamt).
  2. Gutachten (z. B. vom Arzt oder Psychologen).
  3. Entscheidung über den Umfang der Hilfe.


Die Kita-Assistenzen erfolgen unter den Vorgaben gem. §§ 79, 90 und 112 SGB IX.


Weitere Leistungen von IJN e. V.


Weiterhin bieten wir folgende Leistungen an:

  1. Eltern- und Erziehungsberatung
  2. umfassende Clearings und Diagnostiken
  3. Beratung bei Scheidungs- und Trennungskonflikten
  4. Krisenbewältigung
  5. Kommunikations- und Kompetenztraining
  6. Coaching bei Schulabstinenz (alle Bildungsschichten)
  7. (Therapie-) unterstützende Begleitung bei klinischen Störungsbildern
  8. Verselbständigung von jungen Erwachsenen
  9. Anti-Aggressions-Training
  10. Mediation
  11. Umgangspflegschaften